Um eine strittige Bauleistung zu klären sind Gutachten, Beweissicherungen, fachliche Berichte und Feststellungen zwingend erforderlich. Je nachdem wie der Sachverhalt vorliegt, gibt es unterschiedliche Wege, eine Klärung, Beseitigung oder eine Einigung (außergerichtlich, als auch gerichtlich) herbeizuführen. Hier kann man entweder ein Gutachten erstellen lassen oder aber es kann auch eine Konfliktlösung herbeigeführt werden.
Jürgen Lang
Öffentlich bestellter & vereidigter Sachverständiger
Von der Handwerkskammer München und Oberbayern
öffentlich bestellter u. vereidigter Sachverständiger
für das Steinmetz und Natursteinarbeiten und Betonwerksteinarbeiten
Um eine strittige Bauleistung zu klären sind Gutachten, Beweissicherungen, fachliche Berichte und Feststellungen außergerichtlich als auch in gerichtlichen Streitigkeiten erforderlich. Je nachdem wie die Sachverhalt vorliegt, gibt es unterschiedliche Wege, um eine Klärung, Beseitigung oder einer Einigung herbeizuführen. Hier kann man ein Gutachten erstellen lassen oder aber es kann auch eine Konfliktlösung herbeigeführt werden. Es ist daher sehr wichtig, wie die Parteien zueinanderstehen. Teilweise sind die Fronten verhärtet, teilweise wird von den Parteien nach einer Lösung gesucht, um die strittige Bauleistung zu beseitigen.
Die vorgenannten Einschätzungen geben mir die Voraussetzungen mit welcher Strategie die strittige Bauleistung oder das Konflikt gelöst werden kann.
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Jürgen Lang
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger seit 2006
Staatl. geprüfter Steintechniker seit 1990
Staatl. geprüfter Restaurator im Steinmetzhandwerk seit 1991
Industriebetriebswirt seit 1993
Steinmetzmeister seit 1990
Das Feststellen und vor allem eine neutrale Beurteilung von Mängeln (Ursache und Verantwortlichkeit) ist sehr komplex. Um festzustellen, ob eine erbrachte Bauleistung gebrauchstauglich und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erstellt wurde, oder ob ein geringfügiger Mangel oder ein optischer Mangel vorliegt, ist nur durch eine fachgerechte Beurteilung möglich.
Mehr lesen...Wir beraten Sie im Vorfeld eingehend und fachbezogen bei technischen und wirtschaftlichen Fragen über die unterschiedlichsten Einbaumethoden und welche Einbaumethoden für Ihre Bauleistung in Frage kommt. Durch die EU wurde die Einführung der CE Norm für Naturwerkstein vorgeschrieben. Über diese Regelungen können wir Sie in allen Einzelheiten informieren.
Mehr lesen...Unser Einsatz vermeidet Unstimmigkeiten bei den Mitwirkenden bzw. übergreifenden Gewerken. Wir dokumentieren den Bauablauf und das Ineinandergreifen der beteiligten Gewerke. Wir sehen außerdem die Überwachung der Verlegearbeiten bzw. Montagearbeiten sowie die Überprüfung der Untergründe als unsere Aufgabe.
Mehr lesen...Nach der Bayerischen Bauordnung (BayBo) sind Bauteile und Fassaden so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. Der Eigentümer bzw. Bauherr ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Instandhaltung.
Mehr lesen...Für folgende Gebäude ist die Rutschsicherheit von wichtiger Bedeutung: Öffentliche Einrichtungen, Bürogebäude, Industriegebäude, Kaufhäuser, Werkstätten, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen, Hotelgebäuden vor allem Großküchen, Sport und Mehrzweckhallen. Für Schwimmbäder, Wellness, Freizeit und Saunaanlagen ist diese Vorschrift ebenso zwingend einzuhalten.
Mehr lesen...Bei der Planung haben wir uns auf die 3-D Datenmodellierung konzentriert. Ein 3D-Datenmodell ist wesentlich aussagekräftiger als eine 2-D Zeichnung. Aus dem Datenmodell werden alle weiteren Angaben wie Ansichten, Schnitte und Details entnommen und weiterverarbeitet.
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