Nach der Bayerischen Bauordnung (BayBo) sind Bauteile und Fassaden so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. Der Eigentümer bzw. Bauherr ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Instandhaltung. Das beinhaltet die Wartung, Überprüfung und gegebenenfalls Instandsetzung, sowie die Verkehrssicherheit der Fassaden. Das gilt gleichermaßen für private Eigentümer wie für Bund, Länder und kommunalen Körperschaften. Die Verkehrs– und Standsicherheit von Fassaden muss in regelmäßigen Zeitabständen überprüft werden. Wir führen die Untersuchung der Fassaden für Sie durch und können Ihnen den Zustand Ihrer Fassade dokumentieren. Des weiteren können wir für Sie eine Strategie zur Sanierung ausarbeiten und die Planung für diese Leistung durchführen. Mit unserer CAD Bau Software sind wir in der Lage die Planung für Sie in 3D zu erstellen.
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