Das Feststellen und vor allem eine neutrale Beurteilung von Mängeln (Ursache und Verantwortlichkeit) ist sehr komplex. Um festzustellen, ob eine erbrachte Bauleistung gebrauchstauglich und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erstellt wurde, oder ob ein geringfügiger Mangel oder ein optischer Mangel vorliegt, ist nur durch eine fachgerechte Beurteilung möglich.
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