Dokumentation und Bewertung
von Baumängeln

Dokumentation und Bewertung von Baumängeln

Entspricht die erbrachte Bauleistung nicht dem vertraglich vereinbarten Zustand, so liegt ein Mangel vor

Das Feststellen und vor allem eine neutrale Beurteilung von Mängeln (Ursache und Verantwortlichkeit) ist sehr komplex. Um festzustellen, ob eine erbrachte Bauleistung gebrauchstauglich und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erstellt wurde, oder ob ein geringfügiger Mangel oder ein optischer Mangel vorliegt, ist nur durch eine fachgerechte Beurteilung möglich.



  • Objektive fachgerechte Beurteilung von Natursteinarbeiten (vereidigter Sachverständiger)
  • Feststellung und Dokumentation von Schäden (Mängeln)
  • Klassifizierung von Mängeln (technischer Mangel, geringfügiger Mangel, optischer Mangel, Bagatelle)
  • Untersuchung auf Gebrauchstauglichkeit
  • Ursachenermittlung
  • Ausarbeitung von Varianten der Mängelbeseitigung
  • Leicht überschaubare Einzelkostenermittlung
  • ggf. Kalkulation eines Minderwert

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