Überprüfung der Rutschsicherheit
von Bodenbelägen

Überprüfung der Rutschsicherheit von Bodenbelägen

Für folgende Gebäude ist die Rutschsicherheit von wichtiger Bedeutung:

Öffentliche Einrichtungen, Bürogebäude, Industriegebäude, Kaufhäuser, Werkstätten, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen, Hotelgebäuden vor allem Großküchen, Sport und Mehrzweckhallen. Für Schwimmbäder, Wellness, Freizeit und Saunaanlagen ist diese Vorschrift ebenso zwingend einzuhalten.

Die Anforderung der rutschhemmenden Eigenschaften von Bodenbelägen wird nach DIN 51131 und DIN EN 13893 geregelt. Durch täglichen Gebrauch und Reinigung wird die Oberflächeneigenschaft im Laufe der Zeit verändert. Aber auch bereits bei der Herstellung eines neuen Bodenbelages kommt es vor, dass eine problematische Oberflächenbeschaffenheit vorliegt. Deshalb ist es ratsam, die Rutschsicherheit bereits direkt nach dem Einbau zu überprüfen. Weiterhin sollte natürlich auch eine wiederholte Überprüfung in regelmäßigen Zeitabständen erfolgen.





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